Tarifvertrag einzelhandel schleswig holstein 2019
Während die meisten Öffnungsklauseln für alle Unternehmen und Arbeitnehmer gelten, die unter Branchentarifverträge fallen, gibt es auch Öffnungsklauseln, die auf bestimmte Gruppen beschränkt sind. Es lassen sich zwei Arten von gruppenbezogenen Öffnungsklauseln unterscheiden: Verhandlungen finden in der Regel zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden statt. Die Vereinbarungen sind für Gewerkschaftsmitglieder (in der Regel für alle Arbeitnehmer) und die Mitglieder der Arbeitgeberorganisationen, die sie unterzeichnen, rechtsverbindlich. Eine Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zusammensetzt und externe Experten berät, macht Vorschläge für eine Erhöhung des Satzes unter Berücksichtigung der Erhöhung der kollektiv ausgehandelten Lohnsätze. Diese Vorschläge werden der Regierung vorgelegt, die die endgültige Entscheidung trifft. Nach der aktuellen öffentlichen Debatte scheint das deutsche Tarifsystem jedoch immer altmodischer zu wirken. Grundlegende Veränderungen im wirtschaftlichen und politischen Umfeld setzen das System zunehmend unter Druck: Der Tarifvertrag sieht ab dem 1. Januar 2018 eine Gesamtarbeitszeit von 1.770 Stunden vor. Das sind 28 Stunden weniger als die in den Vorjahren vereinbarte Jahresarbeitszeit, aber dies hat keinen Einfluss auf das Lohnniveau. Die Vereinbarung sieht auch mehrere Änderungen für Teilzeitbeschäftigte vor, die es ihnen ermöglichen, mehr Stunden zu arbeiten oder mehr Arbeitstage zu haben, und das durch mehrere Ad-hoc-Systeme, einschließlich ergänzender Stundenformeln. Wichtige Änderungen wurden auch für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen (festivos) eingeführt. Die neue Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitnehmer nur 34 % der Gesamtzahl der Sonn- und Feiertage pro Jahr (im Vergleich zu 70 % in der vorherigen Vereinbarung) arbeiten müssen, wobei mindestens sieben pro Jahr (neun in der vorherigen Vereinbarung). Schließlich enthalten viele Tarifverträge (z.
B. im Bank-, Druck- und Metallbau) eine Öffnungsklausel für eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Diese Öffnungsklauseln sind immer mit dem Ziel der Sicherung von Arbeitsplätzen verbunden. So ist beispielsweise eine Bankgesellschaft in der Lage, ihre Wochenarbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum von 39 auf 31 Stunden ohne Lohnausgleich zu reduzieren, und muss im Gegenzug während der Dauer, in der die Öffnungsklausel in Anspruch ist, auf Entlassungen verzichten. Dieses System, bei dem Tarifverhandlungen in erster Linie auf Industrieebene und nicht am Arbeitsplatz stattfinden, wird traditionell als eine der Stärken des deutschen Systems angesehen.